Altersvorsorge-Beratung
Unabhängige Altersvorsorge-Beratung in Butzbach: Wir berechnen Ihre Rentenlücke aus Renteninformation, bestehenden Verträgen und Ihrem Wunscheinkommen im Alter und zeigen, welche Bausteine aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Vorsorge sie schließen. Mit Ihren Zahlen, nicht mit Durchschnittswerten.
- Rentenlücke in Euro pro Monat, nicht in Prozent
- Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
- Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Fünf Antworten, die Sie vor dem ersten Gespräch kennen sollten, klar und ohne Kleingedrucktes.
Eine Altersvorsorge-Beratung klärt drei Fragen: Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente, wie groß ist Ihre Versorgungslücke und welche Bausteine schließen sie. Grundlage sind die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, Ihre bestehenden Verträge und Ihre geplante Lebenshaltung im Alter. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Vorsorgeplan, erarbeitet in Butzbach oder per Video.
Für Angestellte, Familien, Selbstständige und Späteinsteiger, die wissen wollen, was im Alter tatsächlich ankommt. Besonders wichtig bei Teilzeit, Erziehungszeiten und Selbstständigkeit ohne Rentenpflicht.
Das Erstgespräch (ca. 45 Minuten) ist kostenfrei. Kommt es zum Abschluss, zahlt die Produktgesellschaft eine Courtage, die wir vor Abschluss offenlegen. Alternativ ist eine Honorarberatung auf Basis von Nettotarifen möglich; das vereinbaren wir vorab schriftlich.
Max Weber berät Sie persönlich, vor Ort in Butzbach oder per Video, ohne Beraterwechsel und ohne Callcenter. Jede Empfehlung wird dokumentiert, auch die Alternativen, die wir nicht empfehlen.
Ein unverbindliches Erstgespräch, telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart, mit Rückmeldung innerhalb eines Werktags. Für die Terminbuchung genügt Ihr Anliegen in zwei Sätzen.
Erstgespräch vereinbaren
Zahlen, die Sie kennen sollten
Was wir konkret berechnen
In der Altersvorsorge-Beratung berechnen wir Ihre Rentenlücke: die Differenz zwischen Ihrem gewünschten Einkommen im Ruhestand und dem, was aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Vorsorge tatsächlich zu erwarten ist. Grundlage sind Ihre Renteninformation, Ihre bestehenden Verträge und Ihre monatliche Sparfähigkeit. Das Ergebnis steht in Euro pro Monat, nicht in Prozent.
Gerechnet wird in fester Reihenfolge: zuerst Bedarfsanalyse und Lücke, dann die Bausteine, die Sie schon haben, zuletzt der Plan, der die Lücke schließt. So entsteht kein Produkt-Wunschzettel, sondern eine Rechnung mit Ihren Zahlen.
- Ihre Rentenlücke
Auswertung der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, hochgerechnet mit realistischen Annahmen zu Inflation und Steuern in der Rentenphase. Fehlende Zeiten klären wir über eine Kontenklärung.
- Bestehende Verträge
Ablaufleistung, Rentenfaktor und Effektivkosten jedes Vertrags: Was kommt hinten wirklich heraus, und was kostet der Weg dorthin? Eine hohe Kostenquote frisst über 30 Jahre einen erheblichen Teil der Rendite.
- Förderung und Steuer
Welche Zulagen und Steuervorteile (EStG) Sie nutzen können und was davon in Ihrer Situation tatsächlich etwas bringt. Dazu die Frage, wann Beiträge steuerlich absetzbar sind und wie die Rente später besteuert wird.
- Betriebliche Altersvorsorge
Lohnt sich die Entgeltumwandlung bei Ihrem Arbeitgeber, inklusive des Pflichtzuschusses nach § 1a BetrAVG? Wie viel Netto sie kostet, rechnen wir auf der Seite zur betrieblichen Altersvorsorge vor.
- Ihr Sparplan
Das Ziel der Beratung: die monatliche Rate, die Ihre Lücke schließt, verteilt auf die drei Schichten, mit Puffer für das Langlebigkeitsrisiko. Die Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken wir dabei mit, denn ohne Einkommen endet jeder Sparplan.
Die drei Schichten der Altersvorsorge
Die deutsche Altersvorsorge besteht seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 aus drei Schichten: der Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente, Versorgungswerke), der geförderten Zusatzvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Riester) und der privaten Vorsorge (private Rentenversicherung, Fondssparen). Ein tragfähiger Plan kombiniert meist zwei bis drei Schichten. Die Gewichtung hängt von Einkommen, Steuersatz und Arbeitgeber ab.
| Schicht | Was dazugehört | Typische Stärke |
|---|---|---|
| 1 · Basisversorgung | Gesetzliche Rente (SGB VI), Basisrente („Rürup“), berufsständische Versorgungswerke | Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG); lebenslange Rente; nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar |
| 2 · Geförderte Zusatzvorsorge | Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG), Riester-Rente | Arbeitgeberzuschuss und Zulagen; Abzug direkt vom Brutto (§ 3 Nr. 63 EStG); Rente voll steuerpflichtig |
| 3 · Private Vorsorge | Private Rentenversicherung, Fonds- und ETF-Sparpläne, Depots | Flexibel bei Rate, Auszahlung und Vererbung; keine Förderung, dafür nur Ertragsanteil oder Kapitalerträge steuerpflichtig |
Ablauf des Beratungsgesprächs
Die Altersvorsorge-Beratung läuft in vier Schritten: kostenfreies Erstgespräch, Analyse Ihrer Renteninformation und Verträge, ein persönliches Gespräch zum Vorsorgeplan und laufende Betreuung. Vom Erstgespräch bis zum fertigen Konzept vergehen meist zwei bis drei Wochen. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob Sie weitermachen möchten.
- Erstgespräch
Wir klären am Telefon, per Video oder bei uns in Butzbach, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, nicht für Produkte.
- Analyse
Wir werten Renteninformation, Verträge und Sparraten aus und berechnen Ihre Rentenlücke mit realistischen Annahmen zu Inflation, Steuern und Rentenbeginn.
- Vorsorgeplan
Im zweiten Beratungstermin gehen wir den Plan gemeinsam durch: Schichten, Raten, Kosten, Förderungen. Sie erhalten die Beratungsdokumentation und entscheiden in Ruhe, ohne Frist.
- Begleitung
Jährlicher Check: Gehaltssprünge, Familienzuwachs oder Jobwechsel fließen in den Plan ein. Außerdem prüfen wir bei jeder Standmitteilung, ob der Vertrag noch liefert.
Beratung für besondere Lebenslagen
Besonders wichtig ist die Altersvorsorge-Beratung dort, wo Standardrechnungen nicht greifen: bei Teilzeit und Erziehungszeiten, bei Selbstständigkeit ohne Rentenpflicht, bei Späteinsteigern ab 50 und bei Angestellten, deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Für diese Situationen rechnen wir mit den tatsächlichen Anwartschaften, nicht mit Durchschnittswerten.
- Frauen, Teilzeit und ErziehungszeitenUnterbrochene Erwerbsbiografien reißen die größten Lücken. Wir rechnen Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI) und Teilzeitphasen ehrlich in die Anwartschaft ein und planen dann die Aufholstrategie, inklusive der Möglichkeiten zur freiwilligen Nachzahlung.
- Selbstständige und FreiberuflerOhne Pflichtversicherung entsteht ohne eigenes Zutun kein Ruhestandseinkommen. Basisrente, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rücklagen und Absicherung müssen selbst aufgebaut werden. Wir zeigen die Möglichkeiten mit ihren steuerlichen Folgen.
- Späteinsteiger ab 50Kurze Ansparzeit, hohe Beitragsdisziplin und die Frage nach Garantien. Hier zählt jeder Euro Kostenquote doppelt; wir rechnen, ob Sondertilgung, Entgeltumwandlung oder ein späterer Rentenbeginn mehr bringt.
- Angestellte mit ArbeitgeberangebotSie haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (§ 4a BetrAVG). Wir prüfen Durchführungsweg, Zuschuss und Kosten des angebotenen Vertrags, bevor Sie unterschreiben.Zur betrieblichen Altersvorsorge
Sind Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzbar?
Ja, abhängig von der Schicht. Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis zum jährlichen Höchstbetrag (§ 10 Abs. 3 EStG). Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge ist bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Private Rentenversicherungen der dritten Schicht werden nicht gefördert, dafür in der Auszahlung milder besteuert.
Die Kehrseite der Förderung ist die nachgelagerte Besteuerung: Renten aus der ersten Schicht unterliegen einem Besteuerungsanteil, der mit dem Rentenbeginn steigt, Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind voll steuerpflichtig, und auf Betriebsrenten fallen für gesetzlich Krankenversicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (§ 229 SGB V, mit Freibetrag). Eine private Rente aus der dritten Schicht wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG).
Die Riester-Rente bringt 175 € Grundzulage und 300 € je Kind (ab Geburtsjahr 2008), wenn Sie mindestens 4 % des Vorjahresbruttos einzahlen (§§ 84, 85 EStG). Ob sich das lohnt, hängt von Kinderzahl, Steuersatz und den Kosten des Vertrags ab; für Alleinstehende mit hohem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug oft wichtiger als die Zulage.
Häufig gefragt: Die Kosten einer Beratung selbst sind bei privater Altersvorsorge steuerlich in der Regel nicht abziehbar, auch nicht als Honorar. Was zählt, ist der Steuereffekt der Beiträge. Den rechnen wir mit Ihrem Grenzsteuersatz und dem Stand Ihres letzten Steuerbescheids; bei Detailfragen empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Was Sie zum Termin mitbringen
Zum ersten Termin brauchen Sie nichts vorzubereiten. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen. Wer schon Unterlagen mitbringen möchte, nimmt am besten die aktuelle Renteninformation, die letzten Gehaltsabrechnungen und die Policen bestehender Vorsorgeverträge mit. Fehlende Unterlagen fordern wir später gemeinsam an.
Hilfreich, wenn vorhanden
- Aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und Versicherungsverlauf
- Letzte drei Gehaltsabrechnungen oder der Einkommensteuerbescheid
- Policen oder Standmitteilungen bestehender Renten- und Lebensversicherungen
- Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge, falls vorhanden
- Übersicht laufender Sparverträge, Depots und Bausparverträge
- Eine grobe Vorstellung vom gewünschten Rentenbeginn und Ihre Fragen, gern als Notiz auf dem Handy
Was Sie nicht brauchen
- Vorwissen. Fachbegriffe erklären wir im Gespräch
- Eine Entscheidung. Im Erstgespräch wird nichts abgeschlossen
- Vollständige Unterlagen. Wir sammeln nach und nach
Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.
Häufige Fragen zur
Altersvorsorge-Beratung
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns in Butzbach am häufigsten gestellt werden.
Wer berät bei Altersvorsorge?
Zur gesetzlichen Rente berät die Deutsche Rentenversicherung kostenfrei; ihre Experten helfen bei Kontenklärung und Rentenbeginn. Für das Gesamtkonzept aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO zuständig. Wer beides hat, kann Rentenversicherung und Fondssparplan im Blick behalten, statt nur eine Produktgattung zu kennen.
Ist eine private Rentenberatung sinnvoll?
Ja, sobald Sie mehr als die gesetzliche Rente einplanen oder Ihre Erwerbsbiografie Lücken hat. Die Renteninformation zeigt nur die Anwartschaft aus der gesetzlichen Rente, nicht Ihre tatsächliche Versorgungslücke nach Inflation und Steuern. Eine Beratung rechnet diese Lücke aus und ordnet bestehende Verträge nach Kosten und Ablaufleistung. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn die Experten unabhängig sind und ihre Empfehlung dokumentieren.
Wie viel Geld pro Monat für Altersvorsorge?
Eine pauschale Quote gibt es nicht; verbreitet sind 10 bis 15 % des Nettoeinkommens. Entscheidend ist Ihre persönliche Rentenlücke: Wer mit 30 beginnt, braucht für dieselbe Zusatzrente eine deutlich kleinere Rate als mit 50. Wir rechnen die Rate rückwärts aus Wunschrente, Rentenbeginn und vorhandenen Anwartschaften und prüfen, ob sie zu Ihrem Budget passt.
Wie viel kostet eine private Rentenberatung?
Bei uns ist das Erstgespräch kostenfrei. Kommt es zu einem Vertrag, zahlt die Produktgesellschaft eine Courtage, die wir vor Abschluss offenlegen. Alternativ vereinbaren wir eine Honorarberatung auf Basis von Nettotarifen mit festem Stundensatz. Beide Wege haben Vor- und Nachteile; wir erklären sie im Gespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Rentenlücke und Versorgungslücke?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen letztem Nettoeinkommen und gesetzlicher Rente. Die Versorgungslücke geht weiter: Sie berücksichtigt alle Einkünfte im Alter, also auch betriebliche und private Vorsorge, Mieten oder Kapitalerträge, und stellt sie dem tatsächlichen Bedarf gegenüber, inklusive Krankenversicherung und Inflation. Wir berechnen beide Werte und arbeiten mit der Versorgungslücke.
Welche ist die beste Altersvorsorge?
Die, die zu Steuersatz, Arbeitgeber, Familienstand und Risikoneigung passt. Für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss ist die Entgeltumwandlung oft der erste Baustein, für Selbstständige mit hoher Steuerlast die Basisrente, für alle ein kostengünstiger Fondssparplan als flexible Ergänzung. Eine „beste“ Altersvorsorge für jeden gibt es nicht; wer sie verspricht, verkauft ein Produkt.
Ab wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?
Mit dem ersten regelmäßigen Einkommen, auch mit kleinen Raten. Der Zinseszins arbeitet über 35 Jahre erheblich stärker als über 15. Wer später beginnt, hat trotzdem Möglichkeiten: höhere Raten, Entgeltumwandlung mit Zuschuss, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente oder ein späterer Rentenbeginn. Der schlechteste Zeitpunkt ist „nächstes Jahr“.
Woran erkenne ich eine unabhängige Altersvorsorge-Beratung?
An drei Dingen: Der Berater ist als Makler oder Finanzanlagenvermittler registriert und nicht an eine Gesellschaft gebunden, was Sie im Vermittlerregister prüfen können. Die Beratung beginnt mit Ihrer Rentenlücke, nicht mit einem Produkt. Und Sie erhalten eine Beratungsdokumentation mit Alternativen, aus der hervorgeht, warum eine Empfehlung ausgesprochen wurde und was sie kostet.
Beraten Sie auch in Bad Nauheim oder per Video?
Ja. Unser Büro liegt in Butzbach; Kundinnen und Kunden aus Bad Nauheim und dem gesamten Wetteraukreis kommen zu uns oder wir kommen zu Ihnen. Wer lieber am Bildschirm arbeitet, nutzt die Beratung per Video mit Bildschirmfreigabe. Die Rechnung und die Dokumentation sind auf beiden Wegen identisch. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 109 SGB VI – Renteninformation (jährliche Renteninformation ab 27; Regelaltersgrenze § 35 und § 235 SGB VI)
- § 1a BetrAVG – Entgeltumwandlung (Anspruch auf Entgeltumwandlung, 15 % Arbeitgeberzuschuss (Abs. 1a); Auskunftsanspruch § 4a BetrAVG)
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen (Abs. 3); Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG; Zulagen §§ 84, 85 EStG)
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten (Besteuerungsanteil und Ertragsanteil in der Auszahlungsphase)
- Deutsche Rentenversicherung (Renteninformation, Kontenklärung, kostenfreie Beratung zur gesetzlichen Rente)
- BaFin – Verbraucherinformationen (Aufsicht über Versicherer; Hinweise zu Altersvorsorgeprodukten und Effektivkosten)
