
Cyberversicherung: unabhängige Beratung in Butzbach
Eine Cyberversicherung trägt die Kosten, wenn Ihr Betrieb nach einem Angriff, einer Erpressung oder einem Datenverlust stillsteht oder Dritte Ansprüche stellen: IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Meldepflichten und Haftung. Max Weber Finanzberatung prüft in Butzbach, welche Deckung zu Ihrer IT und Ihren Daten passt, und vergleicht die Anbieter.
- Kostenfreies Erstgespräch, ca. 45 Minuten
- Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
- Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Eine Cyberversicherung für Unternehmen deckt Eigenschäden nach einem IT-Sicherheitsvorfall wie Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Krisenkommunikation, Drittschäden aus Haftungsansprüchen etwa wegen verletzter Datenschutzpflichten sowie Soforthilfe über eine Notfall-Hotline. Wir beraten Betriebe in Butzbach und im Wetteraukreis.
Für jeden Betrieb, der Kundendaten speichert, digital abrechnet oder ohne IT nicht arbeiten kann: Handwerk, Praxen, Onlinehändler, Kanzleien, Produktion mit vernetzten Maschinen. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir bei Abschluss über die Courtage des Versicherers vergütet, ein Honorar fällt nicht an.
Nennen Sie uns Branche, Jahresumsatz und die Zahl der Arbeitsplätze mit IT-Zugang. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie zwei Terminvorschläge, in Butzbach oder per Video.
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Unser Büro
in Butzbach
Persönliche Beratung vor Ort in Butzbach, für Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Wetteraukreis. Termine nach Vereinbarung, auch abends.

35510 Butzbach
- Kostenfrei parken
- Barrierefrei
Was prüfen wir bei Ihrer Cyberversicherung?
Wir prüfen zuerst, welche Mindeststandards Ihre IT erfüllt, denn davon hängt ab, welche Versicherer Sie annehmen. Dann klären wir Eigenschäden, Drittschäden und Serviceleistungen, legen Versicherungssumme und Haftzeit für die Betriebsunterbrechung fest und vergleichen die Tarife. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Empfehlung mit Alternativen.
- IT-Bestand und Obliegenheiten
Backups, Updates, Zwei-Faktor-Anmeldung und Virenschutz fragen die Versicherer im Risikofragebogen ab. Falsche Angaben gefährden den Schutz nach § 19 VVG; wir füllen ihn gemeinsam aus.
- Eigenschäden
Forensik, Wiederherstellung von Daten und Systemen, Betriebsunterbrechung, Erpressung durch Ransomware und Krisenkommunikation. Wir bemessen Summe und Haftzeit an Ihrem Umsatz.
- Drittschäden und Marktvergleich
Ansprüche von Kunden nach Datenschutzverletzungen, Weitergabe von Schadsoftware und Vertragsstrafen. Wir vergleichen Bedingungen, Ausschlüsse und die 24-Stunden-Hotline mehrerer Versicherer.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung zur Cyberversicherung dauert vom Erstgespräch bis zum Antrag meist zwei Wochen. Der aufwendigste Teil ist der Risikofragebogen des Versicherers; ihn gehen wir gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem IT-Dienstleister durch. Danach vergleichen wir die Angebote und begleiten den Abschluss.
- Erstgespräch
In Butzbach oder per Video: Branche, Umsatz, Systeme, Datenarten und was ein Ausfall pro Tag kosten würde.
- Risikofragebogen
Wir klären mit Ihnen oder Ihrem IT-Betreuer die Sicherheitsfragen und dokumentieren die Antworten vollständig.
- Vergleich und Empfehlung
Sie sehen Deckungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Beiträge nebeneinander und erhalten unsere Empfehlung schriftlich.
- Antrag und Betreuung
Wir reichen den Antrag ein und passen die Deckung an, wenn Systeme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl sich ändern. Im Vorfall koordinieren wir mit der Hotline.
Für welche Betriebe in Butzbach ist die Beratung gedacht?
Die Cyberversicherung-Beratung richtet sich an kleine und mittlere Betriebe aus Butzbach, Bad Nauheim und dem Wetteraukreis, die keine eigene IT-Abteilung haben und trotzdem von ihren Systemen abhängen. Je nach Branche steht die Betriebsunterbrechung, die Haftung für Kundendaten oder beides im Vordergrund.
- Handwerk und kleine BetriebeAngebote, Rechnungen und Termine laufen digital. Fällt der Rechner aus, steht der Betrieb. Die Cyberdeckung ergänzt Haftpflicht und Inhalt.Zur Gewerbeversicherung
- Praxen, Kanzleien und BeraterGesundheits- und Finanzdaten sind besonders geschützt. Neben der Cyberversicherung braucht es hier eine Deckung für Beratungsfehler.Zur Vermögensschadenhaftpflicht
- Onlinehandel und ProduktionShop-Ausfall, Zahlungsdaten, vernetzte Maschinen: Hier zählen Betriebsunterbrechung mit passender Haftzeit, Benachrichtigungskosten und die Haftung gegenüber Kunden.
Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.
Häufige Fragen zur Cyberversicherung
Brauchen kleine Betriebe überhaupt eine Cyberversicherung?
Gerade kleine Betriebe sind betroffen, weil Angriffe automatisiert laufen und nicht nach Größe auswählen. Entscheidend ist, wie lange Sie ohne IT arbeiten könnten und welche Daten Sie verwalten. Wer beides mit „kurz“ und „wenige“ beantwortet, braucht vielleicht keine; alle anderen sollten rechnen.
Was kostet eine Cyberversicherung?
Der Beitrag hängt von Branche, Jahresumsatz, Versicherungssumme, Selbstbehalt und vor allem dem Stand Ihrer IT-Sicherheit ab. Ein Betrieb mit getesteten Backups und Zwei-Faktor-Anmeldung zahlt weniger und wird leichter angenommen. Konkrete Beiträge nennen wir Ihnen nach dem Risikofragebogen aus mehreren Angeboten, getrennt nach Deckungsbaustein.
Zahlt die Cyberversicherung bei Erpressung durch Ransomware?
Die meisten Tarife übernehmen Forensik, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung nach einem Ransomware-Angriff auf Ihre Systeme. Ob und in welcher Höhe ein Lösegeld erstattet wird, regeln die Bedingungen unterschiedlich; teils ist die Zustimmung des Versicherers nötig. Wir vergleichen genau diese Klauseln, bevor wir eine Empfehlung aussprechen.
Welche IT-Sicherheit verlangt der Versicherer?
Üblich sind regelmäßige, getrennt aufbewahrte Backups, zeitnahe Updates, Virenschutz, Zwei-Faktor-Anmeldung für externe Zugänge und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. Die Fragen dazu stehen im Antrag; falsche Angaben können den Schutz kosten. Als Orientierung dienen die Empfehlungen des BSI für kleine und mittlere Unternehmen.
Beraten Sie auch Betriebe außerhalb von Butzbach?
Ja. Wir beraten Unternehmen im gesamten Wetteraukreis, etwa in Bad Nauheim, und auf Wunsch bundesweit per Video. Beim Risikofragebogen arbeiten wir gern direkt mit Ihrem IT-Dienstleister zusammen, egal wo dieser sitzt. Persönliche Termine finden in unserem Büro in Butzbach oder bei Ihnen im Betrieb statt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) (Art. 33: Meldung binnen 72 Stunden; Art. 83: Bußgeldrahmen)
- § 19 VVG, Anzeigepflicht (vorvertragliche Angaben im Risikofragebogen)
- BSI, Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland (jährlicher Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik)
- GDV, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber) (unverbindliche Musterbedingungen)
