Versicherungsmakler in Butzbach: unabhängige Beratung vor Ort

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Butzbach: Max Weber Finanzberatung berät Privatkunden, Selbstständige und Betriebe aus Butzbach, Bad Nauheim und dem gesamten Wetteraukreis, im Büro, bei Ihnen vor Ort oder per Video. Wir vergleichen den Markt, dokumentieren jede Empfehlung und bleiben im Schadenfall Ihr Ansprechpartner.

  • Kostenfreies Erstgespräch, ca. 45 Minuten
  • Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
  • Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video
Max Weber, Ihr persönlicher Berater

Das Wichtigste in Kürze

Fünf Antworten für alle, die einen Versicherungsmakler in der Nähe suchen.

  • Was macht ein Versicherungsmakler?

    Ein Versicherungsmakler in Butzbach vertritt Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht umgekehrt. Er analysiert Ihre Risiken, vergleicht die Tarife vieler Gesellschaften, dokumentiert seine Empfehlung und betreut die Verträge dauerhaft, auch im Schadenfall (§ 59 Abs. 3 VVG).

  • Geprüft und zugelassen

    Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Eintrag im IHK-Vermittlerregister, Vermögensschadenhaftpflicht nach § 34d Abs. 5 GewO. Die Registernummer steht in unserer Erstinformation und im Impressum; prüfen können Sie sie öffentlich.

  • Was kostet die Beratung?

    Für Sie nichts. Wir werden über die Courtage vergütet, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt, ob Sie über uns oder direkt abschließen. Ein Honorar berechnen wir nur, wenn wir es vorher schriftlich vereinbaren.

  • Wen wir beraten

    Privatkunden von der Haftpflicht bis zur Altersvorsorge, Selbstständige und Handwerk mit Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung, Betriebe aller Branchen mit betrieblicher Altersvorsorge und Cyberdeckung.

  • Der nächste Schritt

    Ein kostenfreies Erstgespräch von rund 45 Minuten, im Büro in Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder im Betrieb oder per Video. Rückmeldung innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen.

    Termin anfragen

Zahlen, die Sie kennen sollten

15 Std.Weiterbildung pro Jahr muss jeder Versicherungsvermittler nachweisen, um seine Erlaubnis zu behalten.§ 34d Abs. 9 GewO; § 7 VersVermV
Öffentlichist das Vermittlerregister. Jede Erlaubnis lässt sich kostenfrei mit der Registernummer prüfen.§ 11a GewO; vermittlerregister.info
TextformJede Beratung wird begründet und dokumentiert, und Sie erhalten das Protokoll vor dem Abschluss.§§ 61, 62 VVG
VersichertJeder Versicherungsmakler muss eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, die Beratungsfehler abdeckt.§ 34d Abs. 5 GewO; § 9 VersVermV

Unser Büro
in Butzbach

Persönliche Beratung vor Ort in Butzbach, für Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Wetteraukreis. Termine nach Vereinbarung, auch abends.

Wo und wie beraten wir in Butzbach und Umgebung?

Wir beraten im Büro in Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder im Betrieb und per Video. Unser Einzugsgebiet umfasst Butzbach, Bad Nauheim und den Wetteraukreis; für Gewerbekunden fahren wir auch weiter. Adresse, Anfahrt und Parkmöglichkeiten finden Sie im Standortblock oben auf dieser Seite. Termine gibt es nach Vereinbarung, auch abends.

Ein Makler vor Ort kennt die regionalen Risiken: welche Straßen in Butzbach bei Starkregen unter Wasser stehen, welche Gebäude in einer höheren Gefährdungsklasse für Elementarschäden liegen, welche Branchen den Wetteraukreis prägen, vom Handwerk bis zur Pflege. Das fließt in die Risikoanalyse ein, bevor wir den ersten Tarif anschauen.

Kurze Wege zählen bei Unterlagen, Unterschriften und Rückfragen: Eine Betriebsbesichtigung für die Inhaltsversicherung ist ein Termin, keine Reise. Bei Bedarf ziehen wir Steuerberater, Sachverständige oder Anwälte aus unserem Netzwerk in der Region hinzu.

Wer nicht kommen kann oder möchte, arbeitet mit uns online per Video, mit denselben Pflichten und derselben Dokumentation. Viele Kundinnen und Kunden aus Bad Nauheim mischen beides: Erstgespräch im Büro, Jahrescheck am Bildschirm.

Makler, Vertreter oder Versicherungsberater: Wer berät unabhängig?

Unabhängig berät, wer nicht für einen Versicherer verkauft: der Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO), der als Ihr Sachwalter den Markt vergleicht und über Courtage vergütet wird, und der Versicherungsberater (§ 34e GewO), der ausschließlich gegen Honorar berät und keine Courtage annehmen darf. Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer. Wir sind Versicherungsmakler.

Der Status steht in der Erstinformation nach § 15 VersVermV und im Vermittlerregister. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Vermittlertypen im Vergleich
WerFür wen er arbeitetVergütungSo prüfen Sie es
VersicherungsmaklerFür Sie; gesetzlich Ihr Sachwalter (§ 59 Abs. 3 VVG), wählt aus vielen GesellschaftenCourtage im Beitrag; Honorar nur nach schriftlicher VereinbarungRegistereintrag „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“
VersicherungsvertreterFür einen Versicherer (Ausschließlichkeit) oder mehrere (Mehrfachagent); § 59 Abs. 2 VVGProvision des VersicherersRegistereintrag „Versicherungsvertreter“; Erstinformation nennt die Gesellschaften
VersicherungsberaterFür Sie; darf keine Courtage annehmen und nicht vermitteln (§ 34e GewO)Honorar nach Stundensatz, das Sie zahlenRegistereintrag „Versicherungsberater“; die Bezeichnung ist geschützt
VergleichsportalFür die angebundenen Versicherer, meist als Makler registriertProvision je AbschlussErstinformation des Portals lesen; Betreuung nach Abschluss meist keine

So arbeiten wir: Analyse, Vergleich, Betreuung

Unser Beratungsprozess hat fünf Schritte: Erstgespräch mit Bestandsaufnahme, Risiko- und Vertragsanalyse, Marktvergleich mit schriftlicher Empfehlung, Umsetzung über Maklervollmacht und der jährliche Check. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob es weitergeht, und Sie erhalten für jede Empfehlung ein Beratungsprotokoll nach § 62 VVG.

  1. Erstgespräch und Bestandsaufnahmeca. 45 Min. · kostenfrei

    Wir hören zu, sichten vorhandene Policen und klären, was Sie absichern wollen. Vorab erhalten Sie unsere Erstinformation.

  2. Risikoanalyse und Vertragsanalyseca. 1 Woche

    Welche Risiken tragen Haushalt, Familie oder Betrieb, welche Verträge decken sie, wo sind Lücken, Doppelungen, überhöhte Beiträge? Für Betriebe gehören Prozesse und Risikomanagement dazu.

  3. Marktvergleich und Empfehlungca. 60 bis 90 Min.

    Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge über viele Gesellschaften und legen die Empfehlung schriftlich vor, mit Begründung und Alternativen (§ 61 VVG).

  4. Umsetzung mit Maklervollmachtnach Ihrer Entscheidung

    Mit dem Maklermandat stellen wir Anträge, kündigen fristgerecht und verwalten die Verträge. Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest.

  5. Jahrescheckdauerhaft

    Einmal im Jahr prüfen wir, ob die Verträge noch passen: Hausbau, Finanzierung, Nachwuchs, neue Mitarbeiter, neue Maschinen.

Was übernimmt der Makler im Schadenfall?

Im Schadenfall melden wir den Schaden, sammeln die Nachweise, prüfen die Regulierung des Versicherers anhand der Bedingungen und widersprechen bei ungerechtfertigten Kürzungen. Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen und Nummer, in dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten. Die Schadensregulierung ist der Moment, in dem sich ein Makler vor Ort bezahlt macht.

  1. Schadenmeldung

    Sie melden uns den Schaden per Telefon, Mail oder Foto. Wir melden ihn beim Versicherer innerhalb der Frist und im richtigen Wortlaut.

    • Fristwahrung
    • Erstmeldung
  2. Nachweise

    Fotos, Rechnungen, Gutachten, Zeugen: Wir sagen Ihnen, was der Versicherer braucht.

    • Belege
    • Gutachten
  3. Prüfung der Regulierung

    Stimmt die Zahlung mit den Bedingungen überein? Neuwert oder Zeitwert, Selbstbeteiligung richtig abgezogen?

    • Bedingungsprüfung
    • Kürzungen
  4. Auszahlung

    Bei Streit formulieren wir den Widerspruch und begleiten den Weg zum Versicherungsombudsmann oder zur BaFin-Beschwerde. Ziel ist die Zahlung, die Ihnen zusteht.

    • Widerspruch
    • Ombudsmann
    • BaFin

Checkliste für Ihren ersten Termin

Zum Erstgespräch brauchen Sie nichts vorzubereiten. Hilfreich sind die vorhandenen Policen mit den letzten Beitragsrechnungen, die Renteninformation und eine Notiz, was sich in den nächsten Jahren ändert. Für Betriebe genügen Betriebsbeschreibung, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Alles Fehlende sammeln wir gemeinsam über die Maklervollmacht ein.

Hilfreich, wenn vorhanden

  • Policen, Nachträge und aktuelle Beitragsrechnungen bestehender Verträge
  • Renteninformation und Unterlagen zu bestehender Vorsorge
  • Veränderungen der nächsten Jahre: Hausbau oder Finanzierung, Nachwuchs, Selbstständigkeit, Ruhestand
  • Für Betriebe: Betriebsbeschreibung, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, vorhandene Versicherungslösungen
  • Ihre Fragen zu Vergütung, Erreichbarkeit im Schadenfall und Ablauf

Was Sie nicht brauchen

  • Vorwissen. Fachbegriffe erklären wir im Gespräch
  • Eine Entscheidung. Im Erstgespräch wird nichts abgeschlossen
  • Vollständige Unterlagen. Mit der Maklervollmacht fordern wir sie bei den Versicherern an

Max Weber,
Ihr Ansprechpartner

Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Porträtfoto von Max Weber, Ihr persönlicher Berater in Butzbach
Max WeberDipl.-Betriebswirt (FH) · Inhaber der Weber Finanzberatung

Werdegang

Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.

Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.

2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.

Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.

Qualifikation im Klartext

  • AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
  • SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
  • ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
  • Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr

Registrierung und Aufsicht

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.

Versicherungsvermittlung
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
Finanzanlagenvermittlung
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
Behörde und Register
Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info
Max Weber im Beratungsgespräch
45 Min.kostenlos & unverbindlich

Lieber direkt sprechen?

Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein, zum Beispiel name@beispiel.de.

Nur nötig, wenn Sie einen Rückruf möchten.

Bitte geben Sie eine Telefonnummer mit Vorwahl ein.

Sie sind unsicher? Lassen Sie das Feld einfach frei.

Zum Beispiel: bestehende Verträge, geplanter Hauskauf, Fragen zur Rentenlücke.

Wunsch-Kontaktweg optional
Wunsch-Zeit für den Rückruf optional

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzerklärung, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten dürfen.

Antwort innerhalb eines Werktages. Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.

Häufige Fragen an Ihren
Versicherungsmakler in Butzbach

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns in Butzbach und im Wetteraukreis am häufigsten gestellt werden.

Wie seriös sind Versicherungsmakler?

Der Beruf ist streng reguliert: Erlaubnis nach § 34d GewO mit Sachkundeprüfung bei der IHK, Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister, Vermögensschadenhaftpflicht, 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr und die Pflicht, jede Beratung zu begründen und zu dokumentieren (§§ 61, 62 VVG). Seriös ist, wer diese Nachweise ungefragt zeigt; die Registernummer prüfen Sie selbst online.

Was kostet eine Beratung beim Versicherungsmakler?

Für Sie in der Regel nichts. Der Makler wird über die Courtage vergütet, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt. Sie ist im Beitrag enthalten, ob Sie über einen Makler oder direkt abschließen. Die Höhe legen wir in der Erstinformation offen. Das Erstgespräch in Butzbach ist kostenfrei.

Ist ein Versicherungsmakler kostenlos, oder darf er ein Honorar verlangen?

Nicht kostenlos, aber für Sie ohne Rechnung: Die Courtage ist im Beitrag einkalkuliert und wird vom Versicherer gezahlt. Wer ohne Makler abschließt, zahlt denselben Beitrag, nur ohne Beratung. Ein Honorar darf ein Makler verlangen, wenn es vorab schriftlich vereinbart ist, etwa für eine Honorarberatung mit Nettotarifen. Die Vergütungsart steht in der Erstinformation nach § 15 VersVermV.

Ist es sinnvoll, einen Versicherungsmakler zu haben?

Sinnvoll ist ein Makler, sobald Sie mehr als zwei oder drei Verträge haben oder ein Risiko absichern, bei dem Bedingungen zählen: Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Gewerbe, Wohngebäude. Er vergleicht den Markt, haftet für seine Empfehlung und übernimmt im Schadenfall die Korrespondenz. Für eine einzelne Kfz-Police lohnt es sich meist nur im Paket.

Welche Versicherungsmakler sind gut?

Gute Makler erkennen Sie an vier Dingen: Sie beginnen mit Ihrer Situation, nicht mit einem Produkt. Sie legen Marktübersicht und Alternativen schriftlich vor. Sie nennen Vergütung und Registernummer ungefragt. Und sie sind im Schadenfall erreichbar, mit Namen und Nummer. Sternebewertungen ersetzen nicht den Blick in Erstinformation und Beratungsprotokoll.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsberater?

Beide arbeiten für Sie, nicht für einen Versicherer. Der Versicherungsmakler (§ 34d GewO) vermittelt Verträge und wird über die Courtage vergütet. Der Versicherungsberater (§ 34e GewO) berät ausschließlich gegen Honorar, darf keine Courtage annehmen und vermittelt nicht. Die Bezeichnung „Versicherungsberater“ ist gesetzlich geschützt; wir sind Versicherungsmakler.

Beraten Sie auch in Bad Nauheim und im übrigen Wetteraukreis?

Ja. Unser Büro steht in Butzbach, unser Einzugsgebiet ist der gesamte Wetteraukreis. Privatkunden aus Bad Nauheim kommen zu uns oder wir treffen uns bei Ihnen zu Hause; bei Gewerbekunden schauen wir uns den Betrieb ohnehin vor Ort an. Wer weiter entfernt wohnt, nutzt die Beratung per Video mit identischer Dokumentation.

Vermitteln Sie auch Kfz-Versicherungen?

Ja, als Teil des Gesamtbestands. Kfz-Verträge prüfen wir zum Stichtag 30. November auf Beitrag, Schadenfreiheitsklasse und Bausteine wie Werkstattbindung oder Fahrerschutz. Als einzelnen Vertrag ohne weitere Absicherung vermitteln wir Kfz selten, weil Beratung und Schadensregulierung dann in keinem Verhältnis zur Courtage stehen. Das sagen wir offen.

Rechtsgrundlagen & Quellen