Beratung zur privaten Krankenversicherung

Unabhängige PKV-Beratung in Butzbach: Wir prüfen, ob der Wechsel in die private Krankenversicherung zu Ihnen passt, klären Gesundheitsfragen per anonymer Risikovoranfrage und rechnen den Beitrag bis ins Rentenalter durch. Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Tarife des Marktes, nicht das Angebot eines einzelnen Versicherers.

  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag
  • Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
  • Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video
Max Weber, Ihr persönlicher Berater

Das Wichtigste in Kürze

Fünf Antworten, die Sie vor dem Wechsel in die PKV kennen sollten.

  • Was ist eine PKV-Beratung?

    Eine Beratung zur privaten Krankenversicherung prüft, ob Sie wechseln dürfen, ob Sie versicherbar sind und welcher PKV-Tarif Leistungsumfang, Beitrag und Beitragsentwicklung im Alter am besten verbindet. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Empfehlung mit Alternativen, erarbeitet vor Ort in Butzbach oder per Video.

  • Wer darf wechseln?

    Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, Beamte mit Beihilfeanspruch und Studenten nach Befreiung von der Pflichtversicherung (§ 6 und § 8 SGB V).

  • Was bestimmt den Beitrag?

    Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungsumfang, nicht das Einkommen. Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Deshalb steht vor jedem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage.

  • Was kostet die Beratung?

    Für Sie nichts. Das Erstgespräch dauert rund 45 Minuten und ist kostenfrei. Bei Abschluss zahlt der Versicherer eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Wir legen sie vor Abschluss offen; ein zusätzliches Honorar fällt nicht an.

  • Der nächste Schritt

    Ein unverbindliches Erstgespräch: Wir klären Ihre Wechselmöglichkeit, sichten Ihren bestehenden Schutz und legen fest, welche Unterlagen für die Risikovoranfrage nötig sind. Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

    Erstgespräch vereinbaren

Zahlen, die Sie kennen sollten

77.400 €Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: Ab diesem Bruttojahreseinkommen dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln.§ 6 Abs. 6 SGB V; Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
55 JahreAb diesem Alter ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse praktisch ausgeschlossen, auch bei sinkendem Einkommen.§ 6 Abs. 3a SGB V
50 %des PKV-Beitrags zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss, höchstens den halben Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.§ 257 Abs. 2 SGB V
10 %gesetzlicher Zuschlag auf den Beitrag zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr, der die Beiträge im Alter dämpft.§ 149 VAG

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

In die private Krankenversicherung dürfen Angestellte wechseln, deren regelmäßiges Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, außerdem Selbstständige, Freiberufler, Beamte mit Beihilfeanspruch und Studenten, die sich von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Wer versicherungsfrei ist, regelt § 6 SGB V. Für alle anderen gilt die Versicherungspflicht in der GKV.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln darf
PersonengruppeVoraussetzung für die PKVWas Sie wissen sollten
AngestellteBruttojahreseinkommen über der JAEG, auch voraussichtlich im Folgejahr (§ 6 Abs. 4 SGB V)Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V; fällt das Gehalt unter die Grenze, kehrt die Versicherungspflicht zurück
Selbstständige und FreiberuflerKein Mindesteinkommen; der Wechsel ist jederzeit möglichDer PKV-Beitrag ist vom Einkommen unabhängig; in der GKV zählt dagegen das gesamte Einkommen
Beamte und AnwärterBeihilfeanspruch gegenüber dem DienstherrnEin Restkostentarif ergänzt die Beihilfe; einige Bundesländer bieten alternativ eine pauschale Beihilfe zur GKV
StudentenBefreiung von der studentischen Pflichtversicherung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)Die Befreiung bindet für das gesamte Studium (§ 8 Abs. 2 SGB V); eine Rückkehr gibt es erst mit dem ersten versicherungspflichtigen Job

Was in unserer PKV-Beratung geprüft wird

Unsere PKV-Beratung prüft in fester Reihenfolge: Ihren Bedarf in den Bausteinen ambulant, stationär, Zahn, Krankentagegeld und Auslandsschutz, dann die Tarifbedingungen im Leistungsvergleich, danach die Beitragskalkulation im Alter und zuletzt die Stellschrauben Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Optionsrechte. Der reine Beitragsvergleich kommt am Ende, nicht am Anfang.

  1. Bedarfsanalyse

    Welche Leistungen Sie brauchen: ambulant, Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Krankentagegeld, Auslandsschutz. Für Familien rechnen wir jede Person einzeln; eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.

    • ambulant
    • stationär
    • Zahn
    • Krankentagegeld
  2. Leistungsvergleich

    Tarifbedingungen entscheiden im Leistungsfall: Erstattung von Heilpraktiker und Psychotherapie, offene Hilfsmittelkataloge, Zahnstaffeln, Kurleistungen. Wir vergleichen die Bedingungen Wort für Wort.

    • Tarifbedingungen
    • Hilfsmittel
    • Zahnstaffel
  3. Beitrag im Alter

    PKV-Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten, nicht mit dem Lebensalter. Wir zeigen die Beitragshistorie des Tarifs, die Alterungsrückstellung samt gesetzlichem Zuschlag nach § 149 VAG und die Entlastungsbausteine für den Ruhestand.

    • Beitragsentwicklung
    • Alterungsrückstellung
    • Entlastungstarif
  4. Stellschrauben

    Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und Optionstarife für den späteren Ausbau: Was in Ihrer Situation den Beitrag senkt, ohne den Schutz auszuhöhlen.

    • Selbstbehalt
    • Beitragsrückerstattung
    • Optionsrecht
  5. Die passende PKV

    Das Ziel: ein PKV-Tarif, der Ihren Leistungsumfang abdeckt, den Sie im Ruhestand noch bezahlen können und dessen Versicherer Sie nach der Risikovoranfrage auch annimmt. Dokumentiert nach §§ 61, 62 VVG, mit Alternativen.

    • Empfehlung
    • Beratungsdokumentation
    • Alternativen

Wie laufen Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage ab?

Gesundheitsfragen im Antrag müssen nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sonst kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bis zu fünf Jahre nach Abschluss, bei Arglist zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG). Deshalb stellen wir vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Sie klärt die Versicherbarkeit, ohne dass etwas aktenkundig wird.

Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch eine Ablehnung, aber die Reihenfolge muss stimmen: erst die Akten, dann der Fragebogen, dann die Voranfrage, zuletzt der Antrag.

Checkliste: So bereiten wir den Fragebogen vor

  • Patientenakte bei Hausarzt und Fachärzten anfordern; das Einsichtsrecht steht in § 630g BGB
  • Rückfragezeiträume beachten: ambulant fragen die meisten Versicherer 3 bis 5 Jahre zurück, stationär und bei Psychotherapie bis zu 10 Jahre
  • Jede Diagnose, Behandlung und jedes Medikament im Rückfragezeitraum notieren, auch ausgeheilte Erkrankungen
  • Anonyme Risikovoranfrage bei 3 bis 5 Versicherern: Rückmeldung als Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung
  • Erst danach den Antrag beim Versicherer mit dem besten Votum stellen

Was Sie vermeiden sollten

  • Einen Antrag „auf Verdacht“ stellen: Eine Ablehnung landet im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) und wird später abgefragt
  • Fragen aus dem Gedächtnis beantworten, ohne die Unterlagen gesehen zu haben
  • Bagatellen weglassen: Was anzeigepflichtig ist, entscheidet die Frage im Antrag, nicht das eigene Gefühl

Wann lohnt sich ein Tarifwechsel innerhalb der PKV?

Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV lohnt sich, wenn Ihr Tarif teurer geworden ist als gleichartige Tarife desselben Versicherers oder wenn Leistungen fehlen. Nach § 204 VVG dürfen Sie jederzeit in jeden gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln. Die Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten, ein neues Eintrittsalter gilt nicht. Gesundheitsfragen sind nur für Mehrleistungen zulässig.

Der Wechsel innerhalb des Versicherers ist fast immer günstiger als der Wechsel des Anbieters. Beim Anbieterwechsel gilt Ihr aktuelles Eintrittsalter, es werden neue Gesundheitsfragen gestellt, und nur der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs wandert mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Alles darüber bleibt beim alten Versicherer.

In unserer PKV-Beratung prüfen wir zuerst die Tarifwelt Ihres Versicherers: geschlossene Alttarife, Nachfolgetarife, Unisex-Tarife seit 2012. Versicherte ab 60 muss der Versicherer bei jeder Beitragserhöhung auf günstigere Tarife hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Wir fordern die Liste an, vergleichen Bedingungen und Beitrag und begleiten den Antrag.

Was wir nicht tun: einen Tarifwechsel empfehlen, nur weil er möglich ist. Wer im Alttarif eine Leistung hat, die es im Neutarif nicht mehr gibt, bleibt oft besser, wo er ist. Die Unterlagen für den Check können Sie uns auch online übermitteln.

Wie sichern Beamte die Beihilfe richtig ab?

Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe zu Krankheitskosten, beim Bund 50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner, 80 % für Kinder (§ 46 BBhV). Den Rest deckt ein Restkostentarif der privaten Krankenversicherung. Die Beratung stellt die Prozentsätze exakt gegen den Tarif, damit weder Lücke noch Doppelversicherung entsteht.

Ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Die Rückkehr aus der PKV in die GKV ist nur in engen Ausnahmen möglich: durch ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Arbeitslosengeld, jeweils vor dem 55. Lebensjahr. Ab 55 ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen. Der Wechsel in die PKV ist deshalb eine Entscheidung für Jahrzehnte.

Selbstständige kehren zurück, wenn sie eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen, Angestellte, wenn ihr Gehalt unter die Grenze fällt. Beides funktioniert nur unter 55. Danach bleibt allenfalls die Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehepartner, und die nur ohne nennenswertes eigenes Einkommen.

Deshalb rechnen wir die PKV-Beiträge in unserer Beratung nicht bis zum nächsten Jahr, sondern bis zur Rente: mit Ihrer Einkommensprognose, dem Wegfall des Arbeitgeberzuschusses bei Selbstständigkeit und dem Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung für privat versicherte Rentner (§ 106 SGB VI). Weil PKV-Beiträge im Ruhestand weiterlaufen, gehört die Altersvorsorge-Beratung fachlich unmittelbar dazu.

Ein Sicherheitsnetz gibt es innerhalb der PKV: den Basistarif (§ 152 VAG) mit Leistungen auf GKV-Niveau und einem Beitrag höchstens in Höhe des GKV-Höchstbeitrags sowie den Standardtarif für langjährig Versicherte. Beides ist eine Rückfalloption, keine Empfehlung.

Ablauf und Dauer unserer Beratung

Unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung läuft in vier Schritten: kostenfreies Erstgespräch, Vorbereitung der Gesundheitsfragen mit anonymer Risikovoranfrage, schriftliche Empfehlung mit Alternativen, Begleitung bei Antrag und Annahme. Je nach Vorerkrankungen dauert der Weg vom Erstgespräch bis zur Police zwei bis sechs Wochen. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob es weitergeht.

  1. Erstgesprächca. 45 Min. · kostenfrei

    Vor Ort in Butzbach oder per Video. Wir prüfen Ihre Wechselmöglichkeit, Ihren Bedarf und ob GKV oder PKV für Sie und Ihre Familie überhaupt der bessere Weg ist.

  2. Risikovoranfrage1 bis 4 Wochen

    Sie besorgen die Arztunterlagen, wir füllen gemeinsam den Fragebogen aus und stellen die anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern.

  3. Empfehlungca. 60 bis 90 Min.

    Wir legen Leistungsvergleich, Beitragsprognose und unsere Empfehlung schriftlich vor, mit Alternativen und Begründung nach § 61 VVG. Danach haben Sie Zeit zum Nachdenken.

  4. Antrag und Betreuungdauerhaft

    Wir reichen den Antrag ein, prüfen die Police, kündigen die GKV fristgerecht und melden uns bei jeder Beitragsanpassung für den Tarifwechsel-Check.

Max Weber,
Ihr Ansprechpartner

Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Porträtfoto von Max Weber, Ihr persönlicher Berater in Butzbach
Max WeberDipl.-Betriebswirt (FH) · Inhaber der Weber Finanzberatung

Werdegang

Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.

Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.

2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.

Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.

Qualifikation im Klartext

  • AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
  • SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
  • ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
  • Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr

Registrierung und Aufsicht

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.

Versicherungsvermittlung
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
Finanzanlagenvermittlung
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
Behörde und Register
Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info
Max Weber im Beratungsgespräch
45 Min.kostenlos & unverbindlich

Lieber direkt sprechen?

Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein, zum Beispiel name@beispiel.de.

Nur nötig, wenn Sie einen Rückruf möchten.

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Bitte bestätigen Sie die Datenschutzerklärung, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten dürfen.

Antwort innerhalb eines Werktages. Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.

Häufige Fragen zur
PKV-Beratung

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns in Butzbach am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine gute private Krankenversicherung im Monat?

Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab, nicht vom Einkommen. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber bis zur Hälfte des Beitrags als Zuschuss (§ 257 SGB V), Selbstständige tragen ihn allein. Konkrete Zahlen nennen wir erst nach Bedarfsanalyse und Risikovoranfrage, weil Risikozuschlag und Selbstbehalt den Beitrag spürbar verändern.

Welche Fragen gibt es zur privaten Krankenversicherung?

Der Antrag fragt nach ambulanten Behandlungen der letzten 3 bis 5 Jahre, nach Krankenhausaufenthalten und Psychotherapie bis zu 10 Jahre zurück, nach Medikamenten, Größe und Gewicht, Zähnen und geplanten Behandlungen. Jede Frage muss nach § 19 VVG vollständig beantwortet werden. Wir gehen den Fragebogen mit Ihren Arztunterlagen Zeile für Zeile durch.

Wer hilft bei Problemen mit der privaten Krankenkasse?

Erster Ansprechpartner ist Ihr Versicherungsmakler: Wir prüfen Leistungsablehnungen anhand der Tarifbedingungen und formulieren den Widerspruch. Bleibt der Versicherer bei seiner Entscheidung, steht der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung als kostenfreie Schlichtungsstelle offen. Die BaFin beaufsichtigt die Versicherer und nimmt Beschwerden entgegen, entscheidet aber keine Einzelfälle.

Wer berät in Versicherungsfragen?

Zur privaten Krankenversicherung beraten Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, gebundene Vertreter eines Versicherers und Versicherungsberater gegen Honorar nach § 34e GewO. Der Makler ist gesetzlich Ihr Sachwalter (§ 59 Abs. 3 VVG) und vergleicht den Markt. Wer berät, muss Ihnen vor dem ersten Gespräch die Erstinformation mit Status und Registernummer aushändigen (§ 15 VersVermV).

Lohnt sich die PKV für Angestellte knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Nur, wenn das Einkommen dauerhaft über der Grenze bleibt. Fällt es darunter, kehrt die Versicherungspflicht in der GKV zurück, und die Alterungsrückstellung bleibt beim Versicherer. Für Familien mit einem Verdiener ist die GKV mit kostenloser Familienversicherung oft günstiger. Wir rechnen beide Wege mit Ihrer Familienplanung durch.

Kann ich mit Vorerkrankungen in die PKV wechseln?

Häufig ja. Vorerkrankungen führen je nach Diagnose zu Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung, und jeder Versicherer entscheidet das anders. Deshalb stellen wir zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Erst dann geht der Antrag an den Versicherer mit dem besten Votum; eine Ablehnung wird so nicht aktenkundig.

Was passiert mit der Alterungsrückstellung beim Wechsel?

Beim Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers bleibt die Alterungsrückstellung vollständig erhalten (§ 204 VVG). Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wandert für Verträge ab 2009 nur der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mit; der Rest bleibt zurück. Deshalb prüfen wir zuerst die Tarife Ihres Versicherers.

Beraten Sie zur PKV nur in Butzbach oder auch online?

Beides. Erstgespräch und Empfehlung führen wir vor Ort in Butzbach oder per Video, die Unterlagen für die Risikovoranfrage übermitteln Sie verschlüsselt. Kundinnen und Kunden aus Bad Nauheim und dem Wetteraukreis kommen meist ins Büro, andere arbeiten komplett digital mit uns, mit identischer Dokumentation.

Rechtsgrundlagen & Quellen