Über Max Weber Finanzberatung
Max Weber ist als Versicherungsmakler nach § 34d GewO und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO zugelassen und berät unter dem Namen Max Weber Finanzberatung in Butzbach. Wir arbeiten im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden, nicht eines Versicherers. Auf dieser Seite sehen Sie, wer berät, mit welcher Qualifikation und wie Sie unsere Registrierung selbst prüfen können.
- Erlaubnis nach § 34d und § 34f GewO, im Vermittlerregister eingetragen
- Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler, wie gesetzlich vorgeschrieben
- Pflichtweiterbildung nach VersVermV, mindestens 15 Stunden pro Jahr

Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Bei Versicherungen und Vorsorge treffen Sie Entscheidungen für Jahrzehnte. Deshalb sollten Sie wissen, wer Ihnen gegenübersitzt: Abschluss, Sachkunde, Zulassungen und Berufsjahre stehen hier im Klartext, ebenso die Registernummern, unter denen Sie Max Weber im Vermittlerregister finden.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info
Beratungsprozess
So arbeiten wir
mit Ihnen
Unabhängigkeit zeigt sich im Ablauf. Wir beginnen mit Fragen, nicht mit einem Produkt, und sagen auch, welche Versicherung Sie nicht brauchen. Jede Empfehlung wird nach §§ 61 und 62 VVG begründet, dokumentiert und Ihnen ausgehändigt.
- Kein Verkaufsdruck
- Vergütung vorab transparent
- Jederzeit beendbar
- 01
Erstgespräch
Rund 45 Minuten vor Ort in Butzbach oder per Video. Wir klären Ihre Situation, Ihre Fragen und welche Unterlagen wir brauchen.
- 02
Bestandsaufnahme
Wir sichten Ihre bestehenden Verträge, prüfen Leistungen, Lücken und Beiträge und halten fest, was gut ist und was fehlt.
- 03
Marktvergleich und Konzept
Auf Basis des Bedarfs vergleichen wir Tarife am Markt und legen Ihnen eine dokumentierte Empfehlung mit Alternativen vor.
- 04
Umsetzung und Betreuung
Anträge, Kündigungen und Wechsel übernehmen wir. Im Schadenfall und beim jährlichen Check bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Was passiert, wenn ich anfrage?
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit zwei Terminvorschlägen. Das Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts.


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Lernen wir uns
kennen
Ob wir zueinander passen, klärt ein Erstgespräch von rund 45 Minuten, vor Ort in Butzbach oder per Video. Kostenfrei, ohne Verpflichtung und ohne Unterschrift.
Fragen zu Zulassung
und Arbeitsweise
Welche Zulassungen hat Max Weber Finanzberatung?
Zwei Erlaubnisse der Industrie- und Handelskammer: nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler und nach § 34f Abs. 1 GewO als Finanzanlagenvermittler. Beide setzen eine Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflicht voraus. Die Registernummern finden Sie im Abschnitt Registrierung und Aufsicht sowie in unserer Erstinformation.
Wie kann ich die Registrierung im Vermittlerregister prüfen?
Auf vermittlerregister.info geben Sie den Namen oder die Registernummer ein. Der Eintrag zeigt die Art der Erlaubnis, die zuständige Kammer und ob jemand als Makler oder als gebundener Vertreter arbeitet. Diese Prüfung dauert eine Minute und ist der schnellste Weg, Unabhängigkeit nicht zu glauben, sondern zu belegen.
Wie unabhängig ist Max Weber Finanzberatung wirklich?
Wir haben keinen Agenturvertrag mit einem Versicherer, keine Vertriebsvorgaben und keine Produktquoten. Verglichen wird je Sparte aus einer hinreichenden Zahl der am Markt angebotenen Verträge. In der Beratungsdokumentation lesen Sie, welche Tarife wir geprüft haben und warum eine Alternative nicht empfohlen wurde.
Wie wird Max Weber Finanzberatung vergütet?
Bei vermittelten Versicherungen über die Courtage, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt; sie deckt auch die laufende Betreuung ab. Bei Geldanlagen über Provisionen der Anbieter oder, wenn Sie das bevorzugen, über ein vorab vereinbartes Honorar. Welche Form gilt, steht vor dem ersten Gespräch in der Erstinformation nach § 15 VersVermV.
Wie halten Sie Ihr Fachwissen aktuell?
Versicherungsvermittler müssen sich nach § 7 VersVermV jedes Jahr mindestens 15 Stunden weiterbilden und das auf Verlangen der Kammer nachweisen. Max Weber erfüllt diese Pflicht mit Schulungen zu Tarifänderungen, Rechtsprechung und neuen Produkten. Welche Nachweise konkret vorliegen, steht im Abschnitt Qualifikation im Klartext.
Was passiert, wenn eine Empfehlung falsch war?
Ein Versicherungsmakler haftet seinen Kunden gegenüber für Beratungsfehler. Dafür ist eine Vermögensschadenhaftpflicht nach § 34d GewO Pflicht. Die Beratungsdokumentation zeigt, welche Informationen Sie erhalten haben. Bleibt ein Streit offen, können Sie sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden. Beide Wege sind für Sie ohne Risiko.
