
Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber: unabhängige Beratung in Butzbach
Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Arbeitgeber, wenn sie mit wenig Verwaltungsaufwand läuft und die Beschäftigten sie verstehen. Max Weber Finanzberatung richtet in Butzbach die bAV für Ihren Betrieb ein: Durchführungsweg, Versorgungsordnung, Anbietervergleich und Mitarbeiterinformation, abgestimmt mit Ihrer Lohnbuchhaltung.
- Kostenfreies Erstgespräch, ca. 45 Minuten
- Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
- Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die Zusage des Arbeitgebers auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (§ 1 BetrAVG). Finanziert wird sie durch Entgeltumwandlung der Beschäftigten, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss oder rein durch den Arbeitgeber. Wir richten sie für Betriebe in Butzbach und im Wetteraukreis ein.
Für Inhaber und Geschäftsführer, die Fachkräfte binden wollen, eine Anfrage auf Entgeltumwandlung erhalten haben oder einen gewachsenen Bestand ordnen müssen. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Bei Einrichtung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds werden wir über die Courtage des Anbieters vergütet; ein Honorar fällt nicht an.
Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl, Lohnabrechnungssystem und ob bereits bAV-Verträge bestehen. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie zwei Terminvorschläge, in Butzbach, bei Ihnen im Betrieb oder per Video.
Angebot anfordern
Zahlen, die Sie kennen sollten
Unser Büro
in Butzbach
Persönliche Beratung vor Ort in Butzbach, für Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Wetteraukreis. Termine nach Vereinbarung, auch abends.

35510 Butzbach
- Kostenfrei parken
- Barrierefrei
Was übernehmen wir bei der Einführung der bAV?
Wir klären zuerst Ihre Pflichten und den Bestand, wählen dann Durchführungsweg und Anbieter, fassen die Regeln in einer Versorgungsordnung zusammen und führen das Modell im Betrieb ein, inklusive Information der Beschäftigten und Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung. Sie erhalten eine dokumentierte Empfehlung mit Alternativen.
- Pflichten und Bestand
Anspruch auf Entgeltumwandlung, Zuschusspflicht, Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Zusage (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) und Bewertung bestehender Verträge.
- Durchführungsweg und Anbieter
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage: Wir vergleichen Kosten, Garantien, Verwaltungsportal und Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel.
- Versorgungsordnung und Einführung
Einheitliche Regeln für alle: Zuschusshöhe, Wartezeiten, Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG, Förderbetrag nach § 100 EStG. Dann Mitarbeiterinformation, Einzelberatung und Einrichtung in der Lohnbuchhaltung.
Wie läuft die Einführung ab?
Von der ersten Anfrage bis zur laufenden bAV vergehen meist vier bis sechs Wochen: Erstgespräch, Konzept mit Anbietervergleich, Abstimmung mit Steuerberater und Lohnbuchhaltung, dann Information der Beschäftigten und Einrichtung der ersten Verträge. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob es weitergeht.
- Erstgespräch
In Butzbach oder bei Ihnen im Betrieb: Ziele, Mitarbeiterstruktur, Budget und bestehende Verträge.
- Konzept und Vergleich
Wir vergleichen Durchführungswege und Anbieter und entwerfen die Versorgungsordnung mit Zuschussregel.
- Abstimmung
Mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Lohnbuchhaltung klären wir Abrechnung, Meldungen und Dokumentation.
- Einführung und Betreuung
Mitarbeiterinformation, Einzelgespräche, Antragsaufnahme. Danach betreuen wir Neueintritte, Austritte und Anpassungen.
Für welche Betriebe in Butzbach passt die bAV-Beratung?
Die bAV-Beratung richtet sich an Arbeitgeber aus Butzbach, Bad Nauheim und dem Wetteraukreis mit wenigen bis einigen hundert Beschäftigten, vom Handwerksbetrieb bis zur Praxis. Für die Mitarbeiter ordnen wir die bAV in ihre gesamte Vorsorge ein, bis zur Absicherung der Arbeitskraft.
- Betriebe mit erster Anfrage auf EntgeltumwandlungEin Mitarbeiter verlangt die bAV, und Sie müssen reagieren. Wir machen aus der Einzelanfrage ein Modell für alle, statt eines Vertrags nach dem anderen.
- Betriebe mit gewachsenem BestandMehrere Anbieter, unterschiedliche Zuschüsse, Verträge aus früheren Arbeitsverhältnissen. Wir ordnen den Bestand, prüfen die Zuschusspflicht und vereinheitlichen die Regeln.
- Gesellschafter-GeschäftsführerDie eigene Versorgung über den Betrieb folgt eigenen steuerlichen Regeln. Sie gehört in ein Gesamtkonzept mit privater Vorsorge.Zur Altersvorsorge-Beratung
Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Sie müssen keine bAV aktiv einführen. Verlangt ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung, müssen Sie sie nach § 1a BetrAVG ermöglichen, mindestens über eine Direktversicherung, und den Zuschuss von 15 % zahlen, soweit Sie Sozialabgaben sparen. Ein eigenes Modell gibt Ihnen die Gestaltung zurück.
Was kostet die bAV den Arbeitgeber?
Bei reiner Entgeltumwandlung zahlen Sie den Zuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag, weitgehend finanziert aus gesparten Sozialabgaben. Freiwillige Arbeitgeberbeiträge kommen hinzu, wenn Sie sie zusagen. Verwaltungskosten hängen vom Anbieter ab; wir vergleichen sie ausdrücklich und getrennt vom Tarif.
Welcher Durchführungsweg ist für kleine Betriebe sinnvoll?
Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist die Direktversicherung der einfachste Weg: geringe Verwaltung über ein Online-Portal, klare Zusage, Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel. Pensionskasse und Pensionsfonds sind Alternativen mit gleicher Förderung. Unterstützungskasse und Direktzusage lohnen sich meist erst bei höheren Beiträgen, etwa für Geschäftsführer.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt?
Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Zusagen bleiben nach § 1b BetrAVG erhalten, wenn sie drei Jahre bestanden haben und der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist. Der Vertrag kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.
Kommen Sie zur Mitarbeiterinformation auch in einen Betrieb in Bad Nauheim?
Ja. Die Information der Beschäftigten findet in der Regel bei Ihnen im Betrieb statt, im gesamten Wetteraukreis und damit auch in Bad Nauheim. Einzelgespräche führen wir vor Ort, in unserem Büro in Butzbach oder per Video, je nachdem, was in Ihren Schichtplan passt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 1a BetrAVG, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (Abs. 1: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze; Abs. 1a: 15 % Zuschuss)
- § 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (drei Jahre Zusage und 21. Lebensjahr; Durchführungswege)
- § 3 Nr. 63 EStG, Steuerfreiheit von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (8 % der Beitragsbemessungsgrenze)
- § 100 EStG, Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 € im Jahr)
