
Vermögensschadenhaftpflicht: unabhängige Beratung in Butzbach
Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) zahlt, wenn ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft Ihren Kunden Geld kostet, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Max Weber Finanzberatung prüft in Butzbach, welche Versicherungssumme Ihr Beruf verlangt, vergleicht die Anbieter und liefert den Versicherungsnachweis für Kammer oder Auftraggeber.
- Kostenfreies Erstgespräch, ca. 45 Minuten
- Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
- Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden, die Dritten durch Pflichtverletzungen, Beratungsfehler oder Versäumnisse in Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Für viele Berufe ist sie Pflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme. Wir beraten dazu in Butzbach und im Wetteraukreis.
Für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilien- und Hausverwalter, Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Personen- und Sachschäden im Büroalltag fallen dagegen unter die Betriebshaftpflichtversicherung. Das Erstgespräch ist kostenfrei; als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir bei Abschluss über die Courtage des Versicherers vergütet, ein Honorar fällt nicht an.
Nennen Sie uns Beruf, Jahresumsatz und ob eine Kammer oder ein Auftraggeber einen Versicherungsnachweis verlangt. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie zwei Terminvorschläge, in Butzbach oder per Video.
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Unser Büro
in Butzbach
Persönliche Beratung vor Ort in Butzbach, für Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Wetteraukreis. Termine nach Vereinbarung, auch abends.

35510 Butzbach
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- Barrierefrei
Was prüfen wir bei Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht?
Wir prüfen, ob die versicherte Tätigkeit Ihren Beruf vollständig und aktuell beschreibt, ob die Versicherungssumme oberhalb der Mindestsumme zu Ihren Auftragsgrößen passt und welche Bedingungen im Schadenfall zählen. Dann vergleichen wir mehrere Anbieter, dokumentieren die Empfehlung schriftlich und stellen den Versicherungsnachweis aus.
- Versicherte Tätigkeit
Die Police muss jede Tätigkeit nennen, die Sie ausüben, auch Nebenleistungen wie die Vermittlung von Finanzanlagen oder die Verwaltung fremder Objekte. Was fehlt, ist nicht versichert.
- Versicherungssumme und Selbstbehalt
Die Mindestversicherungssumme ist die Untergrenze. Wir leiten die passende Summe aus Ihren größten Mandaten und dem Jahresumsatz ab und prüfen Jahreshöchstleistung und Selbstbehalt.
- Bedingungen, Vergleich und Nachweis
Rückwärtsdeckung für frühere Fehler, Nachhaftung nach Berufsende und Abwehrkosten unterscheiden die Tarife. Wir vergleichen mehrere Versicherer und stellen den Nachweis für IHK, Kammer oder Auftraggeber bereit.
Wie läuft die Beratung ab?
Die VSH-Beratung dauert vom Erstgespräch bis zum Versicherungsnachweis meist ein bis zwei Wochen. Wir klären Beruf und Anforderungen, holen Angebote bei spezialisierten Versicherern ein, besprechen die Unterschiede mit Ihnen und übernehmen den Antrag. Bei Zulassungsfristen der IHK oder Kammer geht es auf Wunsch schneller.
- Erstgespräch
In Butzbach oder per Video: Beruf, Tätigkeiten, Jahresumsatz, bestehende Police und gesetzliche oder vertragliche Anforderungen.
- Angebote einholen
Wir fragen mehrere Versicherer an, klären Rückfragen zur Tätigkeit und bereiten den Vergleich auf.
- Vergleich besprechen
Sie sehen Summen, Selbstbehalte, Bedingungen und Beiträge nebeneinander und erhalten unsere Empfehlung schriftlich.
- Antrag und Nachweis
Wir reichen den Antrag ein und stellen den Versicherungsnachweis aus. Bei Umsatzwachstum oder neuen Tätigkeiten passen wir die Deckung an.
Für welche Berufe in Butzbach ist die VSH-Beratung gedacht?
Die Beratung richtet sich an Selbstständige und Unternehmen aus Butzbach, Bad Nauheim und dem Wetteraukreis, deren Leistung im Rat, in der Vermittlung oder in der Verwaltung fremder Interessen besteht. Bei Pflichtversicherungen kennen wir die Anforderungen der Kammern und Aufsichtsbehörden und liefern den Nachweis fristgerecht.
- Versicherungs- und FinanzanlagenvermittlerOhne Nachweis der Berufshaftpflicht gibt es keine Erlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO. Wir kennen die Mindestsummen und melden den Nachweis an die IHK.
- Immobilien- und Hausverwalter, KammerberufeWohnimmobilienverwalter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten haben gesetzliche Mindestsummen. Wir prüfen, ob sie zu Ihren Mandaten passen, und ergänzen den Betriebsschutz.Zur Gewerbeversicherung
- Unternehmensberater und IT-DienstleisterKeine Pflicht, aber hohe Schadenerwartung: fehlerhafte Konzepte, Softwarefehler und Datenverluste beim Kunden. Häufig sinnvoll in Kombination mit Cyber-Schutz.Zur Cyberversicherung
Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht konkret ab?
Versichert sind echte Vermögensschäden Dritter, die aus einem Fehler in Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, etwa eine falsche Empfehlung, eine übersehene Frist oder eine fehlerhafte Berechnung. Dazu kommt der passive Rechtsschutz: Der Versicherer prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf seine Kosten ab.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie unter anderem für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Wohnimmobilienverwalter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Freiwillig, aber dringend zu empfehlen ist sie für Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Ingenieure und alle, die beruflich für fremdes Geld oder fremde Entscheidungen Verantwortung tragen. Ob Ihre Tätigkeit darunter fällt, klären wir im Erstgespräch.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Der Beitrag hängt von Beruf, Jahresumsatz, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Zahlweise ab. Ein Einzelvermittler zahlt deutlich weniger als ein Büro mit mehreren Beratern. Eine höhere Summe als die Mindestsumme kostet oft nur einen kleinen Aufschlag; wir zeigen Ihnen die Staffel im Vergleich.
Wer haftet bei einem Vermögensschaden?
Zunächst haften Sie persönlich oder Ihre Gesellschaft, mit dem gesamten Vermögen. Die VSH übernimmt die berechtigte Forderung bis zur Versicherungssumme und trägt die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen bleiben nach den Bedingungen ausgeschlossen; hier zahlt keine Versicherung.
Beraten Sie auch außerhalb von Butzbach?
Ja. Wir beraten Berufsträger im gesamten Wetteraukreis, etwa in Bad Nauheim, und auf Wunsch bundesweit per Video, weil bei der VSH die Unterlagen und nicht der Ort entscheiden. Persönliche Termine finden in Butzbach oder bei Ihnen in der Kanzlei oder im Büro statt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 34d GewO, Versicherungsvermittler (Abs. 5 Nr. 3: Berufshaftpflicht als Erlaubnisvoraussetzung)
- § 12 VersVermV, Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme; aktuelle Beträge: Delegierte Verordnung (EU) 2024/896)
- § 15 MaBV, Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (500.000 € je Fall, 1.000.000 € je Jahr)
- § 51 BRAO, Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (250.000 € je Fall; für Steuerberater entsprechend § 52 DVStB)
