
Betriebshaftpflicht: unabhängige Beratung in Butzbach
Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Max Weber Finanzberatung prüft in Butzbach, welche Tätigkeiten, Summen und Einschlüsse Ihr Unternehmen braucht, vergleicht die Tarife am Markt und legt Ihnen ein schriftliches Angebot mit Alternativen vor.
- Kostenfreies Erstgespräch, ca. 45 Minuten
- Zugelassen nach § 34d und § 34f GewO, IHK-registriert
- Vor Ort in Butzbach oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter wegen Personen-, Sach- und daraus folgender Vermögensschäden aus Ihrem Betrieb und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Grundlage der Haftung ist § 823 BGB. Wir beraten dazu Betriebe in Butzbach und im Wetteraukreis.
Für Handwerk, Handel, Gastronomie, Dienstleister und Gründer mit Kundenkontakt oder Arbeiten an fremdem Eigentum; reine Beratungsfehler deckt die Vermögensschadenhaftpflicht. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir bei Abschluss über die Courtage des Versicherers vergütet, ein Honorar fällt nicht an.
Nennen Sie uns kurz Tätigkeit, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie zwei Terminvorschläge für Butzbach oder per Video, danach ein schriftliches Angebot.
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Zahlen, die Sie kennen sollten
Unser Büro
in Butzbach
Persönliche Beratung vor Ort in Butzbach, für Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Wetteraukreis. Termine nach Vereinbarung, auch abends.

35510 Butzbach
- Kostenfrei parken
- Barrierefrei
Was prüfen wir bei Ihrer Betriebshaftpflicht?
Wir prüfen zuerst, ob die Tätigkeitsbeschreibung Ihren Betrieb vollständig abbildet, ob Versicherungssumme und Einschlüsse zu einem realistischen Großschaden passen und ob Ihr bestehender Vertrag im Marktvergleich mithält. Das Ergebnis ist eine schriftlich dokumentierte Empfehlung mit zwei bis drei Alternativen, keine bloße Tarifliste.
- Tätigkeitsbeschreibung
Versichert ist nur, was im Vertrag steht. Nebentätigkeiten, Montage beim Kunden oder Handel mit Zubehör müssen ausdrücklich genannt sein.
- Versicherungssumme und Einschlüsse
Die Summe richtet sich am möglichen Großschaden aus. Tätigkeitsschäden, Subunternehmer, Aushilfen, Umweltschäden und Produkthaftung sind im Standardtarif oft begrenzt. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag nur, wenn kleinere Schäden tragbar sind.
- Marktvergleich und Empfehlung
Wir stellen Ihren Bestand den Angeboten mehrerer Versicherer gegenüber, inklusive Innovationsklausel und passivem Rechtsschutz, und dokumentieren die Empfehlung schriftlich.
Wie läuft die Beratung ab?
Vom Erstgespräch bis zum unterschriftsreifen Angebot vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen. Sie schildern Ihren Betrieb, wir prüfen Risiken und Bestand, vergleichen den Markt und legen Ihnen das Ergebnis vor. Sie entscheiden nach jedem Schritt selbst, ob und wie es weitergeht.
- Erstgespräch
Vor Ort in Butzbach oder per Video: Tätigkeit, Mitarbeiterzahl, Umsatz und bestehende Verträge.
- Risikoanalyse
Wir bewerten Ihre Haftungsrisiken, prüfen den Bestand auf Lücken und holen Angebote mehrerer Versicherer ein.
- Angebot und Entscheidung
Sie erhalten den Vergleich schriftlich mit Empfehlung und Alternativen. Offene Fragen klären wir im Gespräch.
- Antrag und Betreuung
Wir übernehmen Antrag und Kündigung des Altvertrags. Im Schadenfall melden Sie sich bei uns, nicht bei einer Hotline.
Für welche Betriebe in Butzbach ist die Beratung gedacht?
Die Betriebshaftpflicht-Beratung richtet sich an Betriebe aus Butzbach, Bad Nauheim und dem gesamten Wetteraukreis, die ausführend arbeiten oder täglich Kundenkontakt haben: Handwerk und Bau, Handel und Gastronomie, Dienstleister und Gründer. Beratende Berufe und Betriebe mit Kundendaten ergänzen den Schutz um weitere Bausteine.
- Handwerk und BauTätigkeitsschäden am Objekt des Kunden, Subunternehmer und Bauleistungen brauchen ausdrückliche Einschlüsse. Wir prüfen die Tätigkeitsbeschreibung Zeile für Zeile.
- Handel, Gastronomie und DienstleistungKundenverkehr, Produkthaftung und Aushilfen im Saisonbetrieb sind die typischen Risiken. Oft lohnt ein Paket mit Inhalts- und Ertragsausfallversicherung.Zur Gewerbeversicherung
- Berater und freie BerufeWer plant, berät oder verwaltet, verursacht selten Sachschäden, aber Vermögensschäden. Dafür ist eine eigene Deckung nötig, die wir mit der Betriebshaftpflicht abstimmen.Zur Vermögensschadenhaftpflicht
Max Weber,
Ihr Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Situation kennt und für die Empfehlung einsteht. Wer berät, sollte Qualifikation und Zulassung offenlegen.

Werdegang
Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Frankfurt begann Max Weber 2009 bei einer Regionalbank in der Anlageberatung. Dort lernte er, wie Beratung unter Vertriebsvorgaben aussieht, und entschied sich 2016 für den Schritt in die Unabhängigkeit.
Seit 2016 berät er als unabhängiger Makler Privat- und Gewerbekunden in Butzbach und im Wetteraukreis. Rund 800 Mandate hat er seitdem begleitet, vom ersten Sparplan bis zur Absicherung ganzer Betriebe.
2019 kam die Zulassung als Versicherungsmakler hinzu. Seitdem deckt die Beratung beide Seiten ab: Vorsorge und Vermögen ebenso wie Risiko und Absicherung.
Eine Empfehlung ist nur dann gut, wenn ich sie auch meiner eigenen Familie geben würde. Deshalb dokumentiere ich jeden Vergleich, auch die Alternativen, die ich nicht empfehle.
Qualifikation im Klartext
- AbschlussDiplom-Betriebswirt (FH)Frankfurt University of Applied Sciences
- SachkundeFachmann für Finanzanlagen (IHK)§ 34f GewO, IHK Gießen-Friedberg
- ZusatzqualifikationVersicherungsfachmann (IHK/BWV)Zulassung als Versicherungsmakler 2019
- Berufsjahre17 Jahre, davon 10 unabhängigMindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Registrierung und Aufsicht
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister. Beides können Sie öffentlich prüfen.
- Versicherungsvermittlung
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler. Wir handeln im Auftrag der Kundin oder des Kunden, nicht eines Versicherers.
- Register-Nr. D-W-108-BTZC-17
- Finanzanlagenvermittlung
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO für die Vermittlung von Investmentfonds und vergleichbaren Anlagen.
- Register-Nr. D-F-125-XKLM-42
- Behörde und Register
- Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen.
- DIHK-Vermittlerregister: vermittlerregister.info


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis Do 9 bis 18 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr. Abendtermine nach Absprache. In Butzbach, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen, vor Ort in Butzbach oder per Video.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Für die meisten Gewerbe besteht keine gesetzliche Pflicht. Die Haftung nach § 823 BGB trifft Sie aber unabhängig davon in voller Höhe. Für einzelne Berufe, etwa das Bewachungsgewerbe, schreibt das Gesetz eine Haftpflichtversicherung vor, und viele Auftraggeber verlangen den Nachweis vertraglich.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht?
Der Beitrag hängt von Branche, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung ab. Ein kleiner Dienstleister ohne Mitarbeiter zahlt deutlich weniger als ein Bauunternehmen mit mehreren Subunternehmern. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen konkrete Beiträge aus mehreren Angeboten statt einer groben Schätzung aus dem Online-Rechner.
Sind Subunternehmer und Aushilfen mitversichert?
Nur dann, wenn der Vertrag sie ausdrücklich nennt. Aushilfen und Leiharbeiter lassen sich meist ohne Aufpreis über die Betriebsbeschreibung einschließen. Subunternehmer versichern ihre eigenen Schäden selbst; Ihr Auswahl- und Überwachungsrisiko gehört dagegen in Ihre Police. Wir prüfen beides in Ihrem bestehenden Vertrag.
Worin unterscheidet sich die Betriebshaftpflicht von der Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten sowie deren finanzielle Folgen, etwa Verdienstausfall. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden, etwa einen Beratungsfehler oder eine versäumte Frist. Beratende Betriebe brauchen oft beide Bausteine, die wir aufeinander abstimmen.
Beraten Sie auch Betriebe außerhalb von Butzbach?
Ja. Unser Büro steht in Butzbach, wir beraten Betriebe im gesamten Wetteraukreis, etwa in Bad Nauheim, und auf Wunsch bei Ihnen im Unternehmen. Alternativ führen wir das Gespräch per Video und tauschen Unterlagen digital aus. Ablauf und Unterlagen bleiben in beiden Fällen gleich.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht (Grundlage der Haftung für Personen- und Sachschäden)
- § 199 BGB, Verjährungshöchstfristen (Abs. 2: 30 Jahre bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
- § 100 VVG, Leistung des Versicherers (Freistellung und Abwehr unbegründeter Ansprüche)
- GDV, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (unverbindliche Musterbedingungen)
